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Was ist besser? Steuertipps zum Erwerb einer zu vermietenden Immobilie

Wenn wir als Berater das Jahr 2023 Revue passieren lassen und uns überlegen, welches Thema eine von Ihnen oft gestellte Beratungsanfrage war, dann war das Thema, ob eine Immobilie über eine Vermögensverwaltungs-GmbH (Immobilien-GmbH) oder besser privat erworben werden soll, sicherlich ganz vorne mit dabei.

Wie so oft im Steuerrecht war dann die Antwort: Es kommt darauf an.

Ob privat oder GmbH, der Erwerbsvorgang unterscheidet sich nicht, denn in beiden Fällen müssen Sie zum Notar, und auch in beiden Fällen müssen Sie die gleiche Grunderwerbsteuer bezahlen.

Auch bei anderen Steuerarten wie der Umsatzsteuer oder Erbschaftsteuer gibt es keine (nennens­werten) Unterschiede.

Zwei große Unterschiede gibt es allerdings:

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Sonderlotse Grundsteuer 2022

Sonderlotse Grundsteuer 2022

In dieser Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform zusammengestellt.

DER INHALT IM ÜBERBLICK:

Worum geht es für alle Grundeigentümer
Was ändert sich konkret
Die Grundsteuererklärung
Ausblick: Was sich noch ändern könnte

Mit Klick auf das Bild können Sie die Broschüre als pdf herunterladen.

Geschenke Betriebsausgaben

Die Tücken des Schenkens…

Damit Ihnen das Finanzamt keinen Strich durch die Rechnung macht.

Sie möchten Ihren Kunden und Geschäftspartnern zu Weihnachten etwas schenken? Eine gute Idee, denn kleine Geschenke erhalten ja bekanntlich die Freundschaft.

Doch das Finanzamt hat ein Wörtchen mitzureden, wenn es um die steuerliche Abzugsfähigkeit geht.

Aufmerksamkeiten bis € 10 netto pro Kunde (sogenannte Streuartikel) sind dabei unkritisch und voll abzugsfähig. Hochwertigere Geschenken bis € 35,- pro Jahr pro Person sind beim Unternehmen zwar Betriebsausgabe, doch müssen sie beim Kunden versteuert werden.
Das können Sie Ihren Kunden ersparen, wenn Sie die Pauschalsteuer von 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) für Ihre Geschäftsfreunde übernehmen. Bewahren Sie die Zahlungsbelege auf und versehen Sie sie mit dem Namen des Beschenkten und dem Anlass, damit die Formvorschriften erfüllt sind.

Aber Achtung: Übersteigen Ihre Geschenke den Wert von 35 € netto, sind weder die Geschenke noch die Pauschalsteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig.