Schlagwortarchiv für: Sozialversicherung

Gespenster

Scheinselbständigkeit – ein Gespenst geht um im Lohnbüro

Tipps von den SV-Ghost-Busters

Was sich hinter diesem Begriff verbirgt und welche Gefahren auf Sie lauern.

Wie ein Damoklesschwert schwebt der Begriff der Scheinselbstständigkeit über einem Auftragsverhältnis, welches Sie mit einem Soloselbstständigen eingehen.

Aber was genau ist nun „Scheinselbstständigkeit“?

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Prüfung

Phantomlohn – neuer Prüfungsschwerpunkt der Deutschen Rentenversicherung

Ein Phantomlohn liegt vor, wenn Sie als Arbeitgeber weniger an Ihren Arbeitnehmer zahlen, als ihm rechtlich zusteht. Im Sozialversicherungsrecht bemessen sich die Sozialversicherungsbeiträge nach dem entstandenen, nicht nach dem tatsächlich abgeflossenen Arbeitsentgelt.

Setzen Sie als Arbeitgeber die Vergütung Ihres Mitarbeitenden zu niedrig an, müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge für die entstandene, geschuldete Vergütung zahlen, und zwar rückwirkend für
bis zu vier Jahre.

Typische Beispiele für Phantomlohn:
• Bei der Ermittlung des Urlaubsentgelts haben Sie an die Arbeitnehmer gezahlte Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht mitberücksichtigt.
• Das Gleiche gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Ausnahme:
Ihre Arbeitnehmer haben im Vorfeld eine Lohnverzichtserklärung zu fiktiven Entgeltzahlungen unterzeichnet.

Lassen Sie sich dazu unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten.

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  • Die Sozialversicherungsfreiheit des Geschäftsführers
  • Heute schon an übermorgen denken
  • Zinsen auf Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen
  • Krisenfrühwarnsystem: Fluch oder Segen?
  • Die neue Grundsteuer
  • Manana-Kompetenz

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.