Wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erstmals Wohneigentum bilden, haben Sie Anspruch auf Baukindergeld,wenn Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden. Das Baukindergeld beträgt 100 € je Kind pro Monat und wird für maximal zehn Jahre gezahlt.
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten (bisher drei Monate) bei der KfW eingehen.
Voraussetzung für die Gewährung des Baukindergelds ist, dass Ihr jährliches Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 € beträgt. Das Einkommen erhöht sich um 15.000 € für jedes weitere Kind.
Nicht mehr gefördert werden ab 17.05.2019:
• Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
• Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitglieds stand
• Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung
• Erwerb oder Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft