Schlagwortarchiv für: Immobilie

Wohnhaus

Und wie beteilige ich meine Kinder an meinem Immobilienvermögen?

Sie verfügen über Immobilienvermögen und denken nun darüber nach, wie Sie möglichst steuergünstig Ihre Kinder beteiligen? Dann unterstützen wir Sie gern.

Hier die zwei wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

  1. Die Rechtsform

Zunächst stellt sich die Frage der Rechtsform. Die Familiengesellschaft kann als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt werden.

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Geschenk

Fallgrube Schenkungsteuer – sechs Klassiker, in die Sie nicht Hineinplumpsen sollten

Handele mit Bedacht, ansonsten das Finanzamt lacht!

Ich sag´s mal so: Gesetzgeber, Verwaltung und Rechtsprechung machen das nicht absichtlich. Oftmals müssen schlechte Gesetze durch Verwaltungsanweisungen ergänzt werden, und die Rechtsprechung sieht das dann wieder anders. Anstelle einer überschaubaren Steuerlandschaft entsteht damit ein Steuergebirge mit vielen Spalten und versteckten Fallgruben. Warnende Hinweisschilder fehlen. Wer sich ohne Guide ins Gelände wagt, tut das auf eigenes Risiko. Besonders heimtückisch sind aber Fallgruben und Spalten, dort, wo man sie gar nicht erwartet. So zum Beispiel bei der Schenkungsteuer.

Wir haben deshalb im Folgenden einige Fallgruben aufgezeigt, die besonders gerne „genommen“ werden und bei denen am Ende das Finanzamt gelacht hat.

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Immobilienkauf geplant? Drei Tipps zur Finanzierung…

…und sechs weitere Aspekte

Klar ist: Die größte Herausforderung besteht derzeit darin, eine passende Immobilie zu finden. Wenn Sie diese gefunden haben, muss es meist schnell gehen. Denn der nächste Interessent ist nicht weit. Um die Entscheidung über eine benötigte Finanzierung zu beschleunigen, lohnt es sich planvoll zu handeln:

  1. Ermitteln Sie Ihre finanziellen Ressourcen und Ihr freies Einkommen

Für die Finanzierung wird erwartet, dass Sie einen Teil des Kaufpreises aus Ihrem Eigenkapital zahlen. Hierfür müssen Sie die sofort verfügbaren Mittel wie Bankguthaben, Bausparguthaben, Wertpapiere (z.B. Aktien, Renten und Fonds) und sonstige Mittel (z.B. aktuelle Rückkaufswerte von Lebens- und Rentenversicherungen) zusammenstellen.

Im zweiten Schritt wird das für die Darlehenstilgung verfügbare Einkommen ermittelt. Hier kann wie folgt vorgegangen werden:

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Update Baukindergeld

Wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erstmals Wohneigentum bilden, haben Sie Anspruch auf Baukindergeld,wenn Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden, kann kein Baukindergeld beantragt werden. Das Baukindergeld beträgt 100 € je Kind pro Monat und wird für maximal zehn Jahre gezahlt.

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten (bisher drei Monate) bei der KfW eingehen.

Voraussetzung für die Gewährung des Baukindergelds ist, dass Ihr jährliches Haushaltseinkommen bei einem Kind maximal 90.000 € beträgt. Das Einkommen erhöht sich um 15.000 € für jedes weitere Kind.

Nicht mehr gefördert werden ab 17.05.2019:
• Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
• Erwerb von Wohneigentum, das bereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitglieds stand
• Übertragung von Wohneigentum im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung
• Erwerb oder Eigentumsübertragung zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft