Die E-Rechnung – Leitfaden zur Umsetzung
In unserem Lotse Spezial erhalten Sie in 7 übersichtlichen Punkten alles Wissenswerte und eine Checkliste, wie Sie die Einführung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen erfolgreich gestalten
In unserem Lotse Spezial erhalten Sie in 7 übersichtlichen Punkten alles Wissenswerte und eine Checkliste, wie Sie die Einführung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen erfolgreich gestalten
Digitalisierung und kein Ende – und das ist gut so. Effiziente – möglichst automatisierte – Arbeitsprozesse sind nicht zuletzt ein wichtiger Teil der Lösung des Mitarbeitermangels.
Muss das alles digital sein? Nicht unbedingt – natürlich soll die Digitalisierung „mit Hirn“ passieren. Je nach Branche sind die Möglichkeiten der Digitalisierung unterschiedlich.
Wir stellen Ihnen insbesondere digitale Helferlein vor, die Ihren Verwaltungsaufwand verringern – damit mehr Zeit für die „echte“ Arbeit bleibt.
WeiterlesenIm aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung
In dieser Ausgabe lesen Sie
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Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.
Jeden Monat immer wieder das Gleiche: für den Steuerberater die Buchhaltung vorbereiten. Wir kennen keinen, bei dem das eine Lieblingsbeschäftigung wäre. Machen Sie das selber? Oder vielleicht Ihr Partner? In größeren Betrieben haben Sie eine Bürokraft dazu. Trotzdem ist das lästig.
Zu allem Übel sollen alle Belege auch noch im Betrieb gescannt und dem Steuerbüro ins Portal hochgeladen werden.
Fachlicher Exkurs: Hintergrund sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, kurz GoBD genannt. Denn diese fordern, dass eine Nachverfolgung vom Beleg zur Kontierung und umgekehrt möglich ist. Insbesondere kann das Belegbild mit dem Buchungssatz verbunden werden. Dazu braucht es aber einen digitalen Beleg.
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Eines gleich vorweg: Dieser Artikel ist von einer MI (Menschliche Intelligenz) geschrieben, nicht von einer KI (Künstliche Intelligenz). Ob es den Artikel besser macht, ist zwar nicht sicher, doch irgendwie fühlt es sich für die meisten Leserinnen und Leser sympathischer an, sich beim Lesen einen Menschen vorzustellen, der recherchiert, nachdenkt, an Sätzen feilt und versucht, sich in seine Leser hineinzuversetzen – zumindest ist das die naive Hoffnung der Autorin ;-).
Für den Fall, dass Sie in den letzten Monaten keine Online-Nachrichten gelesen haben:
Was ist ChatGPT?
Bereits zum vierten Mal in Folge wurden wir von der DATEV als digitale Kanzlei ausgezeichnet.
Das Label muss man sich verdienen und zeichnet besonders innovative und digital fortschrittliche Kanzleien aus.
Die Kriterien im Rechnungswesen:
– Digitalisierungsquote Gesamt: ab 70%
– Digitalisierungsquote Bank: ab 70%
– Anteil Mandanten mit digitalen Belegen: ab 40%
haben wir problemlos erfüllt.
Wir freuen uns, dass wir mit unseren Mandanten so intensiv digital zusammenarbeiten. Der Nutzen für unsere Unternehmen steht dabei im Vordergrund.
Mehr Infos dazu finden Sie unter www.datev.de/digitaler-steuerberater
In der aktuellen Situation ist bei Banken und Sparkassen die Zahl der Kreditanfragen sprunghaft gestiegen. Mit dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) erreichen die erforderlichen Jahresabschlüsse sofort den richtigen Empfänger in der Bank oder Sparkasse.
Der Digitale Finanzbericht – was ist das?
Der Digitale Finanzbericht ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dessen Hilfe Jahresabschlüsse digital eingereicht werden können. Mit diesem sicheren Verfahren können Bilanzen und Einnahmenüberschussrechnungen ohne Medienbruch direkt an Banken und Sparkassen übermittelt werden.
Was sind die Vorteile im Gegensatz zur bisherigen Einreichung in Papierform?
WeiterlesenFotografieren, ausdrucken, kopieren, scannen, hochladen – Anstrengend.
WeiterlesenDie Anforderungen der Finanzverwaltung bei bargeldintensiven Betrieben wurden schon seit einiger Zeit verschärft. Zuletzt hatten wir berichtet, dass die Kassen aufgerüstet werden müssen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung. Die Frist hierzu per 30.09.2020 wurde durch Probleme bei der Umsetzung bei den Kassenherstellern verlängert auf den 31.03.2021.
Zudem hatten wir auch berichtet, dass gerade für Bargeldgeschäfte betroffene Unternehmen eine Verfahrensdokumentation (VD) bereithalten müssen. Hier sind die einzelnen Länder unterschiedlich weit in der Anforderung dieser VD bei Betriebsprüfungen.
Der Bargeldverkehr ist in den Augen der Finanzverwaltung anfällig für eine Steuerhinterziehung. Deshalb besteht dann die Gefahr, dass ehrliche mit den unehrlichen Steuerbürgern vermengt werden, da selbst bei den kleinsten Unstimmigkeiten hohe Unsicherheitszuschläge erfolgen. Was wäre also, wenn es das Bargeld zukünftig nicht mehr geben würde? Ist das überhaupt ein denkbares Szenario? Wäre das aus Unternehmersicht sogar wünschenswert? Wir haben hier mal recherchiert.