Alle
wissen es, doch kaum einer glaubt, dass es wirklich so kommt.
Seit 2018 ist die Kassennachschau durch das Finanzamt möglich – ohne Ankündigung!
Es ist Realität: Die Prüferinnen und Prüfer kommen unangemeldet in die Geschäftsräume und kontrollieren überfallartig die Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben. Die dürfen das.
Na
gut, sagen Sie sich wahrscheinlich. Meine Kassenführung ist in Ordnung. Was
soll da schon passieren?
Und
dann passiert es
Der ausgewiesene Amtsträger gibt sich ganz entspannt bei der Betrachtung der Kasse und Belege … und fragt plötzlich nach einem Handbuch für die Kasse(n) und nach einer Verfahrensdokumentation für die Kassenführung.
Sie
sind in guter Gesellschaft, wenn Sie noch nichts von einer
Verfahrensdokumentation gehört haben – hilft aber nicht weiter.
Fehlen solche Unterlagen – wie auch Bedienungs- oder Programmieranleitungen und –aufzeichnungen –, werden dem Prüfer Tür und Tor geöffnet für Hinzuschätzungen bei Einnahmen und Gewinn.
Weiterlesen