Update Baukindergeld

Wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erstmals Wohneigentum bilden, haben Sie Anspruch auf Baukindergeld,wenn Kinder unter 18 Jahren bei Antragstellung in Ihrem Haushalt leben. Für Kinder, die nach Antragseingang geboren werden, kann kein Baukindergeld...