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Gebäude-Abschreibung

Gebäude-Abschreibung bei Herstellung

Je nachdem ob ein Gebäude zum Betriebsvermögen gehört oder nicht und Wohnzwecken dient, gibt es unterschiedliche Abschreibungssätze. In dieser Grafik finden Sie die wichtigsten Regelungen zusammengestellt.

Cover Lotse Richter 10 23

Lotse Mandantenmagazin Herbst 2023

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Abschreibungen – Nicht an Investitionen sparen, sondern an Steuern
  • Steuern sparen durch kluge Gestaltung
  • Klimaschutzoffensive der KfW
  • Digitalisierung im Detail
  • Die 7 häufigsten Feedback-Fehler
  • Flexible Arbeitszeitmodelle

PDF zum Download – einfach aufs Bild klicken

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.

Doppelte Freude für Steuerzahler mit Anschaffungen unter € 800 netto

Sie möchten 2020 noch Steuern sparen? Und liebäugeln schon länger mit einem neuen Laptop oder benötigen einen vernünftigen Bürostuhl? Dann machen Sie sich doch eine Freude und senken gleichzeitig Ihre Steuerlast.

Für Selbständige, Freiberufler, Gewerbetreibende

Wenn Sie jetzt noch in kleinere Maschinen, Büroausstattung, Computer oder Smartphones investieren, können Sie diese Gegenstände (im Fachjargon „Geringwertige Wirtschaftsgüter“, kurz GWG) bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehen. Teurere Gegenstände müssen Sie hingegen jeweils über mehrere Jahre abschreiben.

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Die neue Sonder-Abschreibung für Mietwohnungen ist da

Beabsichtigen Sie, in naher Zukunft eine Mietwohnung zu bauen, so haben wir gute Nachrichten für Sie: Zusätzlich zur linearen AfA von 2% können Sie in den ersten vier Jahren 5% Sonder-AfA geltend machen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Bauantrag wurde nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt.
  • Die neu gebaute Wohnung wird zu Wohnzwecken vermietet.
  • Die Vermietung erfolgt ab dem Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren.
  • Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten betragen höchstens 3.000 €/m². Davon werden aber nur 2.000 €/m² gefördert.

Grundsätzlich wird die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum nicht gefördert. Schaffen Sie aber durch den Umbau erstmals neuen Wohnraum, indem Sie zum Beispiel das Dachgeschoss ausbauen oder bisher gewerblich genutzte Räume in Wohneinheiten umbauen, ist eine Förderung möglich.
Auch der Kauf einer Immobilie wird gefördert. Voraussetzung ist hier, dass Sie im Jahr der Fertigstellung den Kauf abschließen.

Planen Sie den Bau oder Kauf von Mietwohnungen, sprechen Sie uns an. So können wir die bestehenden Stolperfallen umgehen.