Das digitale Fahrtenbuch
Jeder der ein Fahrtenbuch führt, weiß wie mühsam die Dokumentation von Start- und Zielort, Datum, Fahrstrecke etc.ist.
Das geht auch einfacher: Mit Vimcar, dem digitalen Fahrtenbuch, das Fahrten vollautomatisch erfasst. Sie erhalten einen Stecker, den Sie in den Diagnosesteckplatz Ihres Autos einstecken. Den Rest erledigt das Tool für Sie.
Vimcar erfasst für Sie vollautomatisch:
- Startort,
- Zielort,
- gefahrene Kilometer,
- Datum und
- Uhrzeit
Alles, was Sie jetzt noch tun müssen: Ihre Fahrt als Dienst- oder Privatfahrt einstufen.
Vimcar wurde mit Steuerberatern auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen entwickelt. Ihr Fahrtenbuch ist damit absolut revisionssicher.
Die Steuererspanisse, die sich für Sie durch das Führen eines digitalen Fahrtenbuchs wie Vimcar ergeben, können Sie vorab schon einmal hier errechnen.
Für weitere Informationen oder bei Interesse an dieser innovativen Lösung sprechen Sie uns einfach an! Beim Kauf einer Fahrtenbuchlösung von Vimcar über uns erhalten Sie 10% Rabatt.
Der 7. Sinn – Vermeiden Sie diese Fahrtenbuch-Fallen
Falle Nr 1: Bedeutung des Fahrtenbuchs falsch einschätzen
Nutzen Sie Ihren Firmenwagen zu mehr als 50% betrieblich wird ohne Fahrtenbuch monatlich 1 % des Listenpreises für private Fahrten versteuert. Mit Fahrtenbuch sind nur die tatsächlich angefallenen Fahrten und Kilometer zu versteuern. Der Unterschied kann gravierend sein.
Konkret:
Sie schaffen einen Firmenwagen an, den Sie auch privat nutzen und der einen Listenpreis von 52.000 Euro hat. Jährlich fallen für Versicherungen, Benzin und andere Kosten noch einmal 11.500 Euro an. Gefahren werden mit dem Fahrzeug jährlich 40.000 Kilometer, 6.500 davon privat. Bei der pauschalen 1%-Versteuerung werden jährlich 7.425,60 Euro für die Privatnutzung versteuert – pro Monat 520 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Bei der Fahrtenbuchmethode sind es nur 16,25% der tatsächlich angefallenen Kosten – also 1.868,75 Euro und damit nur rund ein Viertel der pauschalen Kosten.
Falle Nr. 2: Einmal Fahrtenbuch – immer Fahrtenbuch? Von wegen!
Jedes Jahr haben Sie die Möglichkeit, sich neu für oder gegen das Fahrtenbuch zu entscheiden. Außerdem können Sie die Methode mit jedem neuen Fahrzeug wechseln.
Falle Nr. 3: Nur dienstliche Fahrten müssen ins Fahrtenbuch eingetragen werden
Das Fahrtenbuch eröffnet – wie das Beispiel oben zeigt – immenses Steuer-Sparpotential und lässt damit das Finanzamt mit Argusaugen über die Aufzeichnungen gehen.
Erforderlich sind folgende Angaben:
- Datum und Uhrzeit von Reisebeginn und Ende jeder Dienstfahrt
- Kilometerstand am Anfang und am Ende jeder Reise
- Reiseziel – genaue Adresse und Reiseroute
- Zweck der Reise erfolgt (Kundentermin, Präsentation, Messebesuch etc.)
Auch private Fahrten gehören wegen der Vollständigkeitsanforderung in Ihr Fahrtenbuch. Für diese sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Büro gelten aber weniger strenge Regeln (z. B. keine Adressangaben, bei Tagen mit sowohl dienstlichen als auch privaten Fahrten kann aber die Uhrzeit hilfreich sein.)
Falle Nr. 4: Änderung und Aufbewahrung
Nachträgliche Änderungen führen ziemlich sicher zur „Verwerfung“ des Fahrtenbuches durch das Finanzamt. Schreibfehler dürfen Sie berichtigen, aber das muss immer nachvollziehbar passieren (kein Tipp-Ex!)
Sie müssen das Fahrtenbuch außerdem – die Bezeichnung „FahrtenBUCH“ ist wörtlich zu nehmen: keine losen Blätter – 10 Jahre lang aufbewahren.
Falle Nr. 5: Fahrten am Monats- oder Jahresende nachtragen
Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig, da das Fahrtenbuch „zeitnah“ geführt werden muss. Auch andere Aufzeichnungen (Kalender!) können Sie nicht als Basis heranziehen.
Falle Nr. 6: Das Fahrtenbuch passt nicht zum Rest
Der Klassiker! Folgende Punkte werden vom Finanzamt genauer geprüft als von der misstrauischen Ehefrau:
- Terminkalender
- Tankquittungen
- Quittungen und Rechnungen
- Verkehrsdelikte (Knöllchen!)
- Parkbelege
- Km-Stand auf Werkstattrechnungen/ Tüv-Belegen
Falle Nr. 7: Abkürzungen vermeiden
Das Fahrtenbuch muss alleine und ohne weitere Information aussagekräftig sein.
Sie sollten also nur allgemeingültige Abkürzungen verwenden, z. B. Autokennzeichen für Städte.
Dienstwagenversteuerung
In dieser Infobroschüre lesen Sie:
- Ihr Auto – Privatsache oder Betriebsvermögen?
- Firmenwagen – Die Steuer-Spielregeln auf einen Blick
- Lieber pauschal – Privatnutzung nach der 1%-Methode
- Das Fahrtenbuch – Kugelschreiber war gestern
- Das Kleingedruckte – was Sie sonst noch wissen sollten
Poolfahrzeuge
In dieser Infobroschüre lesen Sie:
- Poolfahrzeuge oder Dienstwagen – wo liegen die Unterschiede?
- Der geldwerte Vorteil – Privatfahrten und Arbeitswege mit dem Poolfahrzeug
- Die 1%-Methode – Poolfahrzeuge pauschal versteuern
- Das Fahrtenbuch – Kilometergenau steuern sparen
- Fahrtenbuch oder 1%-Methode – was ist für Ihren Fuhrpark das Richtige?
Elektrofahrzeuge
In dieser Infobroschüre lesen Sie:
- Lohnt sich die Anschaffung von E-Autos für die berufliche Nutzung
- Der geldwerte Vorteil – Versteuerung
- Die 1%-Methode – Elektrofahrzeuge pauschal versteuern
- Das Fahrtenbuch – Kilometergenau steuern sparen
- Fahrtenbuch oder 1%-Methode – was ist für Ihr Elektrofahrzeug das Richtige?