Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Aufwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 500 Euro pro Arbeitnehmer jährlich steuer-und sozialversicherungsfrei.
Dies umfasst Barzuschüsse, aber auch Sachleistungen des Arbeitgebers.
Voraussetzung: Die Leistungen werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Begünstigt sind:
- therapeutische Maßnahmen zur Vorbeugung körperlicher Gebrechen durch die arbeitsbedingte Belastung des Bewegungsapparats, also insbesondere die Kostenübernahme für die sog. Rückenschule bei Bildschirmarbeit
- Kurse zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
- Vorträge über gesundheitsgerechte Ernährung im Betrieb
- Seminare über Alkohol-, Nikotin- und anderen Suchtmittelmissbrauch
Interessant? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.