Zeichnung Mann geht über Brücke

Krisenfrühwarnsystem: Fluch oder Segen für Geschäftsführer?

Bereits am 01.01.2021 ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft getreten. Damit wurde eine weitere EU-Richtlinie zum „Präventiven Restrukturierungsrahmen“ umgesetzt. Mit anderen Worten: Es wurde ein vorinsolvenzrechtliches Verfahren zur Rettung von angeschlagenen Unternehmen eingeführt.

Wir möchten Sie heute nicht mit einer detaillierten Darstellung des neuen Sanierungsverfahrens langweilen, sondern unseren Fokus auf die für alle Geschäftsführer relevanten Änderungen legen. Diese sind direkt zu Beginn in § 1 StaRUG geregelt. Demnach sind Sie als Geschäftsführer eines Krisenunternehmens dazu verpflichtet, fortlaufend über Entwicklungen zu wachen, die den Bestand Ihres Unternehmens gefährden können. Eine nähere Ausgestaltung dieser Pflicht enthält das StaRUG nicht. Auch wurde nicht geregelt, welche Haftungsrisiken Ihnen als Geschäftsführer bei Verstoß drohen. Klar ist nur, dass die Geschäftsleitung mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ handeln und die Interessen der Gläubigergesamtheit wahren muss. Ansonsten kommen Sie nicht in den Schutzbereich des StaRUG, das im Ernstfall einen teilweisen Schuldenschnitt auch ohne Zustimmung der Gläubiger ermöglicht.

Was müssen Sie tun?

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Sonderlotse Grundsteuer 2022

Sonderlotse Grundsteuer 2022

In dieser Broschüre haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform zusammengestellt.

DER INHALT IM ÜBERBLICK:

Worum geht es für alle Grundeigentümer
Was ändert sich konkret
Die Grundsteuererklärung
Ausblick: Was sich noch ändern könnte

Mit Klick auf das Bild können Sie die Broschüre als pdf herunterladen.

Münzen

Zinsen auf Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen

Wo bekommt man noch sicher 6 % Zinsen? – beim Finanzamt. Wo zahlt man auch noch 6 % Zinsen? – auch beim Finanzamt. Viel zu hoch und nicht mehr zeitgemäß, urteilten die Karlsruher  Richter am Bundesverfassungsgericht. Dieser einheitliche Zinssatz wurde bereits 1961 festgelegt und seitdem nicht mehr verändert. Genau das muss aber jetzt erfolgen, denn der vergleichsweise hohe Zinssatz hat nichts mehr mit der Realität am Kapitalmarkt zu tun. Aktuell liegt der Basiszinssatz nach wie vor bei –0,88 %. Sogar für höhere Spareinlagen ist mittlerweile ein Minuszins zu bezahlen.

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Vorsorge

Heute schon an übermorgen denken

Bevor Sie weiterlesen: Lehnen Sie sich ein paar Minuten zurück und projizieren Sie sich in das Jahr, in dem Sie in Rente gehen. Was haben Sie erreicht? Welche Wünsche konnten Sie sich bereits erfüllen, welche haben Sie noch? Welchen Lebensstandard haben Sie? Am besten notieren Sie sich diese Gedanken und lesen dann – und zwar wirklich erst dann – weiter.

Und fragen Sie sich jetzt einmal, wie viel Geld Sie monatlich brauchen, um diese Vorstellung zu verwirklichen, und vor allem, für wie viele Jahre das Geld reichen muss.

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Freiheit

Die Sozialversicherungsfreiheit des Geschäftsführers

Damit die Gesellschafterköpfe nicht rauchen

Rauchen im Flugzeug, im Auto mit den Kindern am Rücksitz oder in Gaststätten – früher war das normal. Heute schlagen wir die Hände über dem Kopf zusammen, denn so etwas ist mittlerweile undenkbar. Genauso ist es im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Was gestern noch ganz selbstverständlich praktiziert wurde, löst heute unverständliches Kopfschütteln aus. Um die aktuell richtige Lösung zu finden, rauchen deshalb gern mal die Köpfe.

Dazu kommt: Als Steuerberater dürfen wir Sie im Bereich der Sozialversicherung nicht beraten, sollen bei der Gehaltsabrechnung aber trotzdem alles richtig machen. In diesem engen Bereich bewegen wir uns dabei zwischen erlaubter und unerlaubter Rechtsberatung.

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Kinder

Erbschaftsteuer – künftig doppelt so teuer?

Ja und nein – es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

Vor der Bundestagswahl haben die Parteien unterschiedliche Vorstellungen zur Entwicklung des Erbschaftsteuerrechts geäußert. So wurde teilweise gefordert, das Aufkommen der Erbschaftsteuer zu verdoppeln. In Anbetracht der Altersentwicklung unserer Bevölkerung wird naturgemäß dieses Steueraufkommen steigen.

Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte sind nicht zuletzt durch bekannte Belastungen durch die Corona-Pandemie mit ca. 480 Mrd. Euro zusätzlich belastet. Die Finanzpolitiker wollen das in 20 Jahren mit Mehreinnahmen ausgleichen, ohne Steuererhöhungsbeschlüsse oder gar neue Gesetze.

Die brauchen sie auch nicht.

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Familie

Die neun Fehler beim Testament, die richtig viel Geld kosten

Wenn Sie bisher kein Testament gemacht haben, dann sollten Sie jetzt umgehend regeln, wie Sie Ihr Vermögen verteilen wollen. Machen Sie den ersten Schritt.

1. Regeln Sie Ihren Letzten Willen in einem Testament – allein oder mit Expertenhilfe. Kein Testament zu haben ist ein Fehler!

2. Ein weiterer Fehler wäre, das privatschriftliche Testament auf einem Computer zu schreiben. Es muss im Gegensatz zur notariellen Ausfertigung handschriftlich erfolgen vom ersten bis zum letzten Wort. Und es muss persönlich unterschrieben werden.

3. Wählen Sie klare und eindeutige Formulierungen. Das erspart Streitereien.

4. Bedenken Sie die steuerlichen Freibeträge für Ehepartner von 500.000 € und für Kinder von 400.000 €. Im Falle von Schenkungen gelten diese Freibeträge alle zehn Jahre (noch).

5. Ziehen Sie im Zweifelsfall immer einen Steuerberater oder Fachanwalt hinzu.

6. Warten Sie nicht damit. Sollten sich die Verhältnisse ändern, können Sie jederzeit anpassen oder aufheben.

7. Stellen Sie sicher, dass das aktuelle Testament immer auffindbar ist. Experten raten, es beim Nachlassgericht zu hinterlegen.

8. Verheimlichen Sie keine Schulden. Erben müssen auch hierfür geradestehen, wenn die Erbschaft nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen wird.

9. Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann immer wieder gute Gründe geben, den Letzten Willen zu überdenken. Das kann ein Familienstreit sein oder auch geänderte (steuerliche) Rahmenbedingungen.

Cover Lotse 122

Lotse Mandantenmagazin Winter 2022

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Erbschaftsteuer – künftig doppelt so teuer?
  • Die Sozialversicherungsfreiheit des Geschäftsführers
  • Heute schon an übermorgen denken
  • Zinsen auf Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen
  • Krisenfrühwarnsystem: Fluch oder Segen?
  • Die neue Grundsteuer
  • Manana-Kompetenz

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.

Burn-Out

Ausgebrannt? So Schützen Sie sich vor Burn-Out

Die letzten Monate haben viele an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Dauerstress, Erschöpfung bis hin zum Burn-out sind die Folgen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie auf sich selbst achten, Überlastung vermeiden, sich den Zwängen von außen konstruktiv entgegenstellen und lernen, für genügend Ausgleich zu sorgen.

Folgende neun Tipps können Ihnen helfen, im Alltag besser zur Ruhe zu kommen und sie zu bewahren:

1. Bleiben Sie in Bewegung
Die moderne Dienstleistungsgesellschaft bringt für Menschen unnatürliche Verhältnisse mit sich. Sitzende Tätigkeiten brauchen ein Gegengewicht. Für den Anfang reichen pro Woche zwei- bis dreimal eine halbe Stunde Bewegung. Ob Sie lieber Fahrrad fahren, walken, joggen oder spazieren gehen, ist Ihnen überlassen. Außerdem können Sie tägliche Wege zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren oder einfach ab und zu auf das Auto oder öffentliche Verkehrsmittel verzichten.

Damit Sie dranbleiben: Machen Sie einen Bewegungs-„Termin“ mit sich selbst.

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Windrad

Nachhaltig Wirtschaften – Ein sinnvoller Trend

Wenn es nach der EU geht, sollen ab 01.01.2023 alle großen Kapitalgesellschaften zusätzlich zu den finanziellen Kennzahlen auch Nachhaltigkeitsaspekte in einem ausführlichen Bericht veröffentlichen.

Die Verpflichtung trifft bundesweit zwar „nur“ rund 15.000 Unternehmen, doch ist es für jedes Unternehmen heutzutage sinnvoll, sich selbst Rechenschaft darüber abzulegen, wie umweltfreundlich es wirtschaftet.

Wie schaut Ihr ökologischer Fußabdruck aus?

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