Die neue Sonder-Abschreibung für Mietwohnungen ist da

Beabsichtigen Sie, in naher Zukunft eine Mietwohnung zu bauen, so haben wir gute Nachrichten für Sie: Zusätzlich zur linearen AfA von 2% können Sie in den ersten vier Jahren 5% Sonder-AfA geltend machen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Bauantrag wurde nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 gestellt.
  • Die neu gebaute Wohnung wird zu Wohnzwecken vermietet.
  • Die Vermietung erfolgt ab dem Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren.
  • Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten betragen höchstens 3.000 €/m². Davon werden aber nur 2.000 €/m² gefördert.

Grundsätzlich wird die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum nicht gefördert. Schaffen Sie aber durch den Umbau erstmals neuen Wohnraum, indem Sie zum Beispiel das Dachgeschoss ausbauen oder bisher gewerblich genutzte Räume in Wohneinheiten umbauen, ist eine Förderung möglich.
Auch der Kauf einer Immobilie wird gefördert. Voraussetzung ist hier, dass Sie im Jahr der Fertigstellung den Kauf abschließen.

Planen Sie den Bau oder Kauf von Mietwohnungen, sprechen Sie uns an. So können wir die bestehenden Stolperfallen umgehen.

Schild Ausgang Kasse

Bargeld lacht? Ab 2020 ist die Kassenführung noch weniger lustig

Wer in seinem Betrieb mit Bargeld zu tun hat, steht seitens des Finanzamtes unter Generalverdacht der „Einnahmenverkürzung“ und damit der Steuerhinterziehung. Daher schraubt die Finanzverwaltung die Anforderungen an eine „ordnungsgemäße Kasse“ immer höher.

Ab dem 01.01.2020 zündet der Fiskus nun die nächste Stufe im Kampf gegen das Schwarzgeld. Im Fokus: die elektronischen Kassensysteme.

Folgende verschärfte Anforderungen muss Ihr elektronisches Kassensystem zukünftig erfüllen:

  1. ein Schutzmodul – eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung

Hier gibt es drei Bestandteile:

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Home Office – Infografik Vor- und Nachteile

Home Office ist für viele Mitarbeiter, die Möglichkeit Arbeit und Familie besser miteinander zu verbinden. Die technische Anbindung ist in den meisten Fällen auch kein Problem. Doch diese Art der Arbeit ist nicht für jeden geeignet. In unserer Infografik haben wir die Vor- und Nachteile gegenübergestellt.

GoBD – Gewinnzuschätzung ohne Beleg-Durchsicht?

Nein, so heißt das nicht wirklich, aber immer mehr Unternehmer berichten von willkürlichen Zuschätzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung, da formelle Mängel festgestellt wurden. Der formelle Mangel ist das Fehlen der Verfahrensdokumentation. Eine Belegdurchsicht ist dann oftmals gar nicht mehr erforderlich. Das Finanzamt erhöht einfach den Umsatz um bis zu 10 Prozent pro Jahr, und schon ist der Prüfer wieder weg. – Ein Horrorszenario, das aber in weiten Teilen Deutschlands bereits Wirklichkeit ist. Auch der Süden wird nun langsam aus seinem Dornröschenschlaf wach geküsst.

Sie fragen sich, was sind die GoBD, seit wann gibt es sie und wieso der Hype?

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Stechuhr für alle? – Arbeitszeitaufzeichnungen und Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeit erfassen klingt ein bisschen nach Stempeln aus vergangenen Industrietagen, ist aber zeitgemäß wie nie zuvor.

Nicht zuletzt aufgrund des Mindestlohngesetzes sind Sie als Unternehmer verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Seit Januar 2019 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 €/Stunde. Zur Sicherstellung, dass dieser tatsächlich für jede Arbeitsstunde gezahlt wird, besteht die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren.

Und dann ist da noch die europäische Arbeitszeitrichtlinie

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Brexit – umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn es hart auf hart kommt

Mit Boris Johnson als britischer Premier ist ein Hardliner an der Macht, der Großbritannien so schnell wie möglich aus der EU führen möchte, auch wenn es zum harten Brexit kommt, also keine Übergangsregelungen für den Austritt mit der EU vereinbart werden. Wenn es dazu kommt, wären auch die umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu beachten, da Großbritannien dann zum Drittlandsgebiet gehören wird. Die wesentlichen Auswirkungen wären:

  • Warenlieferungen von und nach Großbritannien sind keine innergemeinschaftlichen Lieferungen/innergemeinschaftlichen Erwerbe mehr. Auch eine ZM-Meldung ist dann für Lieferungen nach GB nicht mehr zu machen. Einfuhrumsatzsteuer- und -ausfuhrverfahren müssen eingeplant werden. Wenn Sie bisher schon Lieferungen in Drittlandsgebiete getätigt haben, kennen Sie das Prozedere schon. Großbritannien gehört dann eben auch dazu. Wenn nicht, dann fragen Sie uns bitte dazu.
  • Eine kurze Vorher-nachher-Betrachtung aus Buchhaltungssicht für Dienstleistungen:
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KASSENNACHSCHAU – Unverhofft kommt oft und künftig immer öfter

Alle wissen es, doch kaum einer glaubt, dass es wirklich so kommt.

Seit 2018 ist die Kassennachschau durch das Finanzamt möglich – ohne Ankündigung!

Es ist Realität: Die Prüferinnen und Prüfer kommen unangemeldet in die Geschäftsräume und kontrollieren überfallartig die Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und -ausgaben. Die dürfen das.

Na gut, sagen Sie sich wahrscheinlich. Meine Kassenführung ist in Ordnung. Was soll da schon passieren?

Und dann passiert es

Der ausgewiesene Amtsträger gibt sich ganz entspannt bei der Betrachtung der Kasse und Belege … und fragt plötzlich nach einem Handbuch für die Kasse(n) und nach einer Verfahrensdokumentation für die Kassenführung.

Sie sind in guter Gesellschaft, wenn Sie noch nichts von einer Verfahrensdokumentation gehört haben – hilft aber nicht weiter.

Fehlen solche Unterlagen – wie auch Bedienungs- oder Programmieranleitungen und –aufzeichnungen –, werden dem Prüfer Tür und Tor geöffnet für Hinzuschätzungen bei Einnahmen und Gewinn.

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Das Job-Rad – ökologisch, motivierend, praktisch

Die Motivation, den Einsatz eines Fahrrads auf dem Weg zur täglichen Arbeit zu fördern, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt:

  • Der Gesetzgeber möchte eine Entlastung auf den Straßen erreichenund natürlich den CO2-Ausstoß verringern.
  • Sie als Arbeitgeber möchten, dass Ihre Mitarbeiter gesund und dadurch auch leistungsfähig bleiben.
  • Dem Arbeitnehmer ist vielleicht die tägliche Parkplatzsuche lästig, und auch er will sich fit halten.

So ist es für alle Beteiligten gut, dass es hier eine steuerliche Förderung gibt. Doch auch hier lohnt es sich, genauer hinsehen:

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Das Arbeitszeugnis im Zeitalter der Digitalisierung

Als Arbeitgeber haben Sie immer wieder die Aufgabe, für einen scheidenden Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu verfassen. Dabei stellt einen diese Aufgabe vor besondere Herausforderungen, schließlich stellt das Arbeitszeugnis für Ihren Arbeitnehmer einen wesentlichen Nachweis seiner Qualifikation dar – es ist ein Teil seiner „Visitenkarte“. Andererseits möchten Sie hier aber auch ein richtiges Bild von Ihrem scheidenden Arbeitnehmer wiedergeben. Wobei Ihnen die Rechtsprechung durch die Verpflichtung zur wohlwollenden Formulierung Grenzen setzt.

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Zeit- und Kostenfresser im Unternehmen – 4 Tipps für mehr Effizienz im Unternehmen

Wann haben Sie das letzte Mal bewusst über die Effektivität und Effizienz der Abläufe in Ihrem Unternehmen nachgedacht?

In der Hektik des Alltags neigen wir dazu, an gewohnten Abläufen festzuhalten und vergessen manchmal zu hinterfragen, ob das was und wie wir es tun nach wie vor sinnvoll ist.
Wir möchten Ihnen hier einige Denkanstöße aus der Praxis für die Praxis an die Hand geben und damit ermuntern, über Ihre Arbeitsweise, die Ihrer Mitarbeiter bzw. die des ganzen Unternehmens nachzudenken.

Die Grundlage dieser Ideen ist der Gedanke des Minimalismus – also die Beschränkung auf das Nötigste bzw. Wesentliche. (Möglicherweise haben Sie in diesem Zusammenhang schon von Marie Kondo gehört oder gelesen, die mit ihrem Ordnungsprinzip weltweit einen Aufräum-Trend ausgelöst hat. Ihr Buch „Magic Cleaning“ ist inzwischen ein Bestseller.)
Als Vorbild könnte uns die Schnecke dienen und anleiten. Sie trägt ihr Hab und Gut auf dem Rücken. Und sie hat alles, was sie benötigt.

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