E-Rechnung Zeitplan

E-Rechnung – der Zeitplan

Am 22. März 2024 wurde mit dem Wachstumschancengesetz die Verpflichtung zur
E-Rechnung im B2B-Bereich
verabschiedet.

Die Umsetzung erfolgt dabei in mehreren Stufen, ab dem 1. 1. 2028 müssen dann alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.

Unser Tipp: schieben Sie das Thema nicht auf dei lange Bank, setzen Sie sich frühzeitig damit auseinander und erstellen einen stressfreien Umsetzungsplan in Ihrem Tempo. (So vermeiden Sie den „Huch, ist schon wieder Weihnachten“- Effekt: Jeder weiß, dass der 24. 12. kommt und dennoch bricht kurz vorher die Hektik aus, um in letzter Minute die Geschnke zu besorgen. 😉

Gern unterstützen wir Sie dabei.

E-Rechnung Zeitplan
Bewertung

Kontinuierliches Verbesserungsmanagement – wie aus Beschwerden Chancen werden

Beschwerdemanagement – aus Beschwerden Loyalität schaffen

Eine Kundenbeschwerde ist ein Geschenk – auch wenn es manchmal nicht hübsch verpackt ist. Sie bietet die Chance, Schwachstellen zu erkennen und den Kunden noch enger an das Unternehmen zu binden. Wer Beschwerden ernst nimmt und konstruktiv bearbeitet, zeigt dem Kunden, dass seine Meinung wertgeschätzt wird.

Warum ist gerade der erfolgreiche Umgang mit Beschwerden so wichtig?
Studien zeigen, dass eine negative Erfahrung in der Regel zwei- bis viermal öfter weitererzählt wird als eine positive. Zudem beschweren sich nur etwa 4 % der unzufriedenen Kunden überhaupt direkt beim Unternehmen – die meisten wechseln zur Konkurrenz und erzählen anderen über ihre negativen Erfahrungen, ohne dass Sie die Chance bekommen, es wiedergutzumachen.

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Fehler

Kontinuierliches Verbesserungsmanagement – wie aus Fehlern Chancen werden

Fehler- und Beschwerdemanagement – zwei Begriffe, die bei vielen von uns vielleicht erst mal ein ungutes Gefühl hervorrufen. Doch in Wahrheit sind sie der Schlüssel zu Wachstum und Erfolg, wenn man sie richtig anpackt. Denn: Wer Lerngelegenheiten erkennt und daraus lernt und gleichzeitig Kundenbeschwerden konstruktiv nutzt, wird langfristig profitieren. Lassen Sie uns die zwei Seiten dieser Medaille genauer anschauen und herausfinden, wie eine positive Haltung und konkrete Maßnahmen Ihr Unternehmen voranbringen können.

Fehlermanagement – aus Fehlern lernen und wachsen

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Pflanze

Das Wachstumschancengesetz im Kurzticker

Am 27.03.2024 ist es dann doch noch wahr geworden: Das Wachstumschancengesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nachdem es am 22.03.2024 die Bundesratssitzung passiert hatte.

Jetzt können wir endlich mit Sicherheit sagen, welche Wachstumsanreize geschaffen werden – da ist für jeden tatsächlich etwas dabei. Nachfolgend lesen Sie die Änderungen im Kurzticker:

  1. Für alle Steuerbürger
  2. Ein Verlustvortrag kann bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. € (Ehegatten 2 Mio. €) unbegrenzt abgezogen werden. Für den Teil, der den Sockelbetrag überschreitet, ist der Verlustvortrag auf 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahrs beschränkt (bisher: 60 %). Das gilt für die Jahre 2024 bis 2027.
  3. Ab dem Jahr 2023 wird der Anstieg des Besteuerungsanteils für jeden neuen Renteneintritts­jahrgang auf einen halben Prozentpunkt jährlich reduziert. Für die Kohorte 2023 beträgt demnach der maßgebliche Besteuerungsanteil anstatt 83 % nur noch 82,5 %, und nach seinem kontinuierlichen jährlichen Aufwuchs erreicht er erstmals für die Kohorte 2058 100 %.
  4. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Aktien) bleiben steuerfrei, wenn der im Kalenderjahr erzielte Gesamtgewinn weniger als 1.000 € beträgt (bisher: 600 €).
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Regal

„Neu auf dem Regal: Ihr digitaler Bücherwurm – Die aktualisierten GoBD-Richtlinien!“

Wussten Sie, dass im digitalen Zeitalter sogar die Buchführungsregeln ein Update erhalten? Ja, richtig gehört – die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) haben sich frisch herausgeputzt und sind bereit für das 21. Jahrhundert. Also, werfen wir einen Blick auf das, was für Sie als Unternehmer wirklich wichtig ist.

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Lotse Richter 0724

Lotse Mandantenmagazin Sommer 2024

Im aktuellen Lotse finden Sie Wissenswertes rund um Steuern und Unternehmensführung

In dieser Ausgabe lesen Sie

  • Das Wachstumschancengesetz im Kurzticker
  • Die aktualisierten GoBD-Richtlinien
  • Kontinuierliches Verbesserungsmanagement – wie aus Fehlern und Beschwerden Chancen werden
  •  Nettolohnoptimierung – Da freuen sich Ihre Mitarbeitenden
  • E-Rechnung der Zeitplan

PDF zum Download – einfach aufs Bild klicken

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und veröffentlichen die einzelnen Beiträge nach und nach hier auf unserem Blog.

Symbol für Finanzielle Gesundheit

Kenne deine Zahlen – EBIT und EBITDA, die Effizienzkennziffern

EBIT (Earnings Before Interest and Taxes – also der Ertrag vor Abzug von Zinsen und Steuern) und EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, and Amortization – hier werden zusätzlich die Abschreibungen wieder addiert) sind wichtige Kennzahlen in der Finanzanalyse, die Ihnen dabei helfen, Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu bewerten.

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grüner fussabdruck

Nachhaltigkeit im Fokus

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie nachhaltig Ihr Unternehmen eigentlich arbeitet? In einer Welt, in der Banken zunehmend auf Nachhaltigkeitsnachweise bei der Kreditvergabe pochen und die Gesellschaft immer lauter nach umweltbewusstem Handeln ruft, ist das keine bloße Grübelei mehr – es ist eine geschäftskritische Überlegung.

Auch KMU profitieren davon, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen

Zwar sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Unterschied zu großen Unternehmen derzeit nicht verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, aber die Zeichen stehen auf Wandel. Es geht nicht nur darum, regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, sondern vielmehr darum, einen Schritt voraus zu sein und die Chancen, die sich aus nachhaltigem Wirtschaften ergeben, proaktiv zu nutzen.

6 gute Gründe, sich mit dem Thema nachhaltige Unternehmensführung zu beschäftigen:

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Wege zur Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeitende zu Mit-Unternehmern machen

Das Thema der Mitarbeiterbindung können Sie auf verschiedene Arten angehen. Eine davon ist die Beteiligung Ihrer Mitarbeiter an Ihrem Unternehmen. Mit diesem Schritt wird das unternehmerische Denken Ihrer Mitarbeitenden gefördert. Außerdem können Sie potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger schon frühzeitig in die Unternehmensleitung integrieren und an dem erwirtschafteten Gewinn beteiligen. Aber Vorsicht: Damit Ihre Mitarbeitenden nicht vom Finanzamt frühzeitig zur Kasse gebeten werden, ist einiges zu beachten.

Freibetrag bis 2.000 € nutzen

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Lotse E-Rechnung

Die E-Rechnung – Leitfaden zur Umsetzung

In unserem Lotse Spezial erhalten Sie in 7 übersichtlichen Punkten alles Wissenswerte und eine Checkliste, wie Sie die Einführung der E-Rechnung in Ihrem Unternehmen erfolgreich gestalten