Ein Fahrtenbuch zu führen ist lästig. Und selbst wenn man es geschafft hat kommt es oft vor, dass es vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Dann wird in der Regel die 1%-Regel angewendet und es kommt oft zu hohen Steuernachzahlungen.
Bei der Suche nach Alternativen sind wir auf Vimcar gestoßen. Bei dem System wird ein Stecker an die OBD-Schnittstelle des Autos gesteckt. Nach einer einmaligen Registrierung wird das Fahrtenbuch bequem per App geführt.
Wir testen das Fahrtenbuch und halten Sie über unsere Erfahrungen auf dem Laufenden. Die Eindrücke nach den ersten Wochen sind durchweg positiv. Die Empfehlung von DATEV und dem Deutschen Steuerberaterverband DStV sowie ein positiver Testbericht von KMPG sprechen für die steuerliche Anerkennung des Fahrtenbuchs.
Wenn Sie Interesse an dem Fahrtenbuch haben können Sie weitere Informationen unter Vimcar einsehen.
Da wir DATEV-Mitglied sind, erhalten unsere Mandanten bei Vimcar einen Nachlass von 10%. Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen einen Gutscheincode zu, den Sie im Laufe des Registrierungsprozesses verwenden können.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2017-02-16 08:06:282017-02-28 18:13:14Das elektronische Fahrtenbuch von Vimcar
Schon wieder ist ein Jahr rum und schon wieder heißt es: Belege für die Steuererklärung sammeln. Wir wissen genau wie Sie, es gibt spannenderes im Leben. Deshalb zur Erleichterung folgende Tipps von uns:
Legen Sie sich am Jahresanfang einen separaten Steuerordner oder eine Mappe/Sichthülle für alle Belege zur Steuererklärung an
Das Finanzamt benötigt nur noch wenige Belege im Original, fertigen Sie also gleich beim Eingang der Unterlagen Kopien für die Steuererklärung an, so können Sie die Originale unverändert nach Ihrem System ablegen
Folgende Belege benötigt das Finanzamt in der Regel im Original:
Spendenbescheinigung
Steuerbescheinigung
Belege zu Auslandssachverhalten
SchwerbehindertenausweisHier verfahren Sie genau andersrum, die Kopie ist für Ihre Ablage und das Original geht in den Steuerordner
Im Bereich Service finden Sie eine Liste mit Belegen und Unterlagen, die steuerrelevant sein können.
Und geschafft? Dann her damit. Uns können Sie die Unterlagen in Papierform oder gerne auch digital zukommen lassen.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2017-02-13 13:38:352017-02-21 08:11:11Steuertipp 02/2017 (Privatpersonen): Ihre Unterlagen für die nächste Steuererklärung
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun und auch den Fiskus hieran beteiligen. Die private Nutzung von Datenverarbeitungsgeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Die Beleg-Checklisten zur Einkommensteuer 2016 sind online. Diese können Sie im Bereich Service einsehen.
Sie sind unsicher, welche Belege wir von Ihnen benötigen? Diese Übersicht können Sie zur Zusammenstellung der Unterlagen verwenden. Die Belege sind in Kategorien unterteilt. So können Sie sich die für Sie passenden Bereiche heraussuchen.
https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.png00Denny Richterhttps://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2016/07/sdr-logo-300x100.pngDenny Richter2017-02-13 12:54:362017-02-28 18:13:52Erforderliche Belege für die Einkommensteuererklärung
In unserer Februar-Ausgabe gibt es wieder interessante Urteile aus allen Bereichen.
Besonders interessant wird es diesmal für Vermieter und Mieter. Es gibt es unter anderem Urteile zur steuerlichen Behandlung einer neuen Einbauküche und zur Frage, ob der Mieter ein Recht auf das Abwohnen der Mietkaution hat.
Das elektronische Fahrtenbuch von Vimcar
/in BlogEin Fahrtenbuch zu führen ist lästig. Und selbst wenn man es geschafft hat kommt es oft vor, dass es vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Dann wird in der Regel die 1%-Regel angewendet und es kommt oft zu hohen Steuernachzahlungen.
Bei der Suche nach Alternativen sind wir auf Vimcar gestoßen. Bei dem System wird ein Stecker an die OBD-Schnittstelle des Autos gesteckt. Nach einer einmaligen Registrierung wird das Fahrtenbuch bequem per App geführt.
Wir testen das Fahrtenbuch und halten Sie über unsere Erfahrungen auf dem Laufenden. Die Eindrücke nach den ersten Wochen sind durchweg positiv. Die Empfehlung von DATEV und dem Deutschen Steuerberaterverband DStV sowie ein positiver Testbericht von KMPG sprechen für die steuerliche Anerkennung des Fahrtenbuchs.
Wenn Sie Interesse an dem Fahrtenbuch haben können Sie weitere Informationen unter Vimcar einsehen.
Da wir DATEV-Mitglied sind, erhalten unsere Mandanten bei Vimcar einen Nachlass von 10%. Bitte sprechen Sie uns einfach an, wir senden Ihnen einen Gutscheincode zu, den Sie im Laufe des Registrierungsprozesses verwenden können.
Steuertipp 02/2017 (Privatpersonen): Ihre Unterlagen für die nächste Steuererklärung
/in SteuertippsSchon wieder ist ein Jahr rum und schon wieder heißt es: Belege für die Steuererklärung sammeln. Wir wissen genau wie Sie, es gibt spannenderes im Leben. Deshalb zur Erleichterung folgende Tipps von uns:
Im Bereich Service finden Sie eine Liste mit Belegen und Unterlagen, die steuerrelevant sein können.
Und geschafft? Dann her damit. Uns können Sie die Unterlagen in Papierform oder gerne auch digital zukommen lassen.
Steuertipp 02/2017 (Unternehmer): Steuerfreie Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten
/in SteuertippsDer Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern etwas Gutes tun und auch den Fiskus hieran beteiligen. Die private Nutzung von Datenverarbeitungsgeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Geräte:
Voraussetzung:
Interessant? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Erforderliche Belege für die Einkommensteuererklärung
/in BlogDie Beleg-Checklisten zur Einkommensteuer 2016 sind online. Diese können Sie im Bereich Service einsehen.
Sie sind unsicher, welche Belege wir von Ihnen benötigen? Diese Übersicht können Sie zur Zusammenstellung der Unterlagen verwenden. Die Belege sind in Kategorien unterteilt. So können Sie sich die für Sie passenden Bereiche heraussuchen.
Newsletter 02/2017
/in NewsletterIn unserer Februar-Ausgabe gibt es wieder interessante Urteile aus allen Bereichen.
Besonders interessant wird es diesmal für Vermieter und Mieter. Es gibt es unter anderem Urteile zur steuerlichen Behandlung einer neuen Einbauküche und zur Frage, ob der Mieter ein Recht auf das Abwohnen der Mietkaution hat.
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Trialog, Ausgabe 01/2017
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