„Wer sein Unternehmen liebt, der plant: Tipps zur Nachfolgeregelung“

Vielleicht denken Sie, die Unternehmensnachfolge ist ein Thema für später, je nachdem, wie alt Sie sind, vielleicht in zehn oder 20 Jahren? Doch auch hier gilt: Der Frühaufsteher sieht den schönsten Sonnenaufgang – und der kluge Unternehmer plant seine Nachfolge, bevor der Stress beginnt.

Laut aktuellen Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn stehen in Deutschland im Zeitraum von 2022 bis 2026 jährlich etwa 38.000 Unternehmen zur Übergabe an einen Nachfolger an.

Dabei finden nicht alle zur Übergabe anstehenden Unternehmen tatsächlich einen Nachfolger. Laut einer Studie von deutschland-startet.de planen etwa 61 % der Inhaber, die bis 2025 aus dem Geschäft ausscheiden wollen, eine Übergabe an einen Nachfolger. Die übrigen 39 % rechnen damit, den Betrieb zu schließen oder haben noch keine konkreten Pläne.

Die Suche nach geeigneten Nachfolgern stellt dabei eine große Herausforderung dar. Etwa 70 % der mittelständischen Unternehmen sehen hier ein Problem. Dies führt dazu, dass die Zahl der unfreiwilligen Unternehmensstilllegungen voraussichtlich zunehmen wird. Umso wichtiger ist es, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen – unabhängig davon, wann Sie tatsächlich die Übergabe planen.

Frühzeitig planen

Warum ist das wichtig? Sie stellen dadurch sicher,

  • dass Sie ausreichend Zeit haben, um einen geeigneten Nachfolger zu finden,
  • dass kein Unternehmenswert mindernder Investitionsstau entsteht,
  • dass wichtige Entscheidungen nicht unter Zeitdruck getroffen werden müssen,
  • dass der Nachfolger sich – im Idealfall noch übergangsweise vom Seniorchef begleitet – gründlich mit der Firma (und ihren Kunden) vertraut machen kann.

Es geht dabei um so viel: aus Unternehmenssicht um die Sicherung des Fortbestands, Know-hows und der Arbeitsplätze, aus Unternehmersicht um die Sicherung des persönlichen Lebenswerks. Und wer seine Nachfolge frühzeitig regelt, kann die Weichen in seinem Sinn stellen – auch für seine Erben.

Daumenregel: Die Nachfolgephase dauert genauso lang wie die Gründungsphase

Drei bis fünf Jahre dauert es in der Regel, bis die Existenzgründungsphase überstanden ist und alles wie geplant läuft. Und genau das ist auch der Zeitraum, den Sie einplanen sollten, wenn Sie Ihr Unternehmen übergeben oder verkaufen wollen. Je weniger Druck und Zwang dahinterstehen, desto sorgfältiger können Sie die Vorbereitungen und die Auswahl eines geeigneten Nachfolgers treffen.

Es gibt zwar keinen objektiv „richtigen“ Zeitpunkt für eine Unternehmensübergabe. Aber je besser das Unternehmen läuft, desto attraktiver ist es natürlich für einen Nachfolger.

Entsprechend den Ratingkriterien von Banken sollte die Nachfolge bis zum 55. Lebensjahr geklärt sein. Leider sehen viele Unternehmer in diesem Alter noch keine Notwendigkeit, weil sie sich in der Blüte ihres Lebens befinden und den Gedanken an Nachfolge noch in weiter Ferne sehen. Ab 50 Jahren sollte dennoch beim Unternehmer feststehen, ob eine familieninterne Nachfolge möglich ist oder später ein Verkauf ansteht. Dann können innerhalb von drei bis fünf Jahren verbindliche Entscheidungen getroffen, Regeln und Projektplan vereinbart und ein angemessener Zeitpunkt zur Einarbeitung berücksichtigt werden.

Übergabegrund: „unerwartet“

Frühzeitige Planung hilft auch vorzubeugen, falls der Firmenchef oder die Chefin einen Unfall hat, schwer erkrankt oder stirbt – ein Schicksal, das einen Unternehmer in jedem Alter treffen kann. Dass in einem solchen Fall unerwarteter Geschäftsunfähigkeit die Kinder, die Ehefrau oder die Verwandtschaft „es schon richten“ werden, ist ein Irrtum. Denn eine automatische (geschäftliche) Vertretung aufgrund von Ehe oder Verwandtschaft kennt das deutsche Recht nicht.

Keine automatische Vertretung

Niemand vertritt „automatisch“ einen anderen, der seine Belange selbst nicht mehr wahrnehmen kann: In einem solchen Fall bestimmt das Betreuungsgericht einen – vertrauten oder auch fremden – Betreuer. GmbH-Geschäftsführer oder Prokuristen eines Handelsgewerbes verlieren mit Eintreten der Geschäftsunfähigkeit ihre Organstellung bzw. ihre Prokura. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben kann der Gewerbebetrieb infolge Geschäftsunfähigkeit untersagt werden.

Unternehmer verdrängen offensichtlich die latente Gefahr unvorhersehbarer Ereignisse in der Geschäftsführung. Es wird geschätzt, dass nur gut die Hälfte aller Unternehmer in Deutschland überhaupt eine geregelte Stellvertretung hat. Ganz trübe sieht es hier mit der Nachfolgeplanung aus. So zeigen Erhebungen, dass nur gut ein Viertel der Firmenchefs die Nachfolge geregelt hat (z.B. durch Testament oder Erbvertrag). Unternehmerischer Weitblick sieht anders aus.

Notfallplanung

Seien Sie für den Fall der Fälle vorbereitet und prüfen Sie folgende Punkte kritisch:

Rechtliche Absicherung

  • Besteht ein Ehevertrag?
  • Was passiert im Falle einer Scheidung?
  • Wurde ein Testament/Erbvertrag gemacht?
  • Wenn ja, entspricht der Inhalt noch den gewünschten Zielen der aktuellen Lebenssituation?
    Was steht im Gesellschaftsvertrag?
  • Ist die Erbregelung im Gesellschaftsvertrag mit Testament oder Erbvertrag abgestimmt?

Unternehmerische Absicherung

  • Existiert ein Betriebshandbuch?
  • Sind Stellvertretungen geregelt?
  • Existieren Vollmachten?
  • mit anderen Worten: Läuft der „Laden“ auch ohne Sie?

Finanzielle Absicherung

  • Lebensversicherungen
  • Altersversorgung des Seniors
  • finanzielle Absicherung der Familie im Notfall (z.B. Berufsunfähigkeitsschutz)

Überlassen Sie hier nichts dem Zufall. Gern erstellen wir mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen „Erste-Hilfe-Ordner“ bzw. „Notfallordner“.

Fazit: Vorausschauend handeln lohnt sich

  • Planen Sie drei bis fünf Jahre Vorlaufzeit ein, um alle Aspekte ausführlich abzuwägen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
  • Formulieren Sie schriftlich für sich und Ihre Familie die Ziele, die Sie mit der Übergabe verfolgen. Erstellen Sie dazu einen Projektplan unter folgenden fünf Aspekten: personenbezogen/rechtlich/betriebswirtschaftlich/steuerlich/finanziell.
  • Machen Sie zusätzlich einen Notfallplan, um bei unerwarteten Ereignissen gewappnet zu sein.

Gern unterstützen wir Sie dabei.