Newsletter 04/2018
Interessant diesmal Doppelte Haushaltsführung
Der Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte auch von der Hauptwohnung aus in zumutbarer Weise täglich erreichen kann.
Des Weiteren im Blitzlicht:
- Besteuerung eines Dienstwagens
- Änderungskündigung bei Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes
- Ende der Berufsausbildung
- Steuerbefreiung von Umsätzen aus notärztlicher Betreuung
- Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung
- Werbungskosten bei Dauertestamentsvollstreckung
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!