Wirtschaftsidentifikationsnummer im Impressum erforderlich?

Unser Extra-Tipp zum Thema W-IDNr

Sie haben eine Webseite? Wann ist die W-IDNr. im Impressum erforderlich:

Ab November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen eine neue Wirtschafts-ID (W-IdNr.), siehe unser Beitrag Wirtschaftsidentifikationsnummer – Für wen besteht Handlungsbedarf

Diese muss im Impressum angegeben werden, falls keine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) vorhanden ist. Haben Sie bereits eine USt-ID und steht diese im Impressum, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Andernfalls müssen Sie ab der Vergabe der Wirtschafts-ID diese im Impressum vermerken.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihr Impressum und sorgen Sie dafür, dass alles aktuell und rechtssicher ist. So vermeiden Sie potenzielle Abmahnungen.