Wirtschaftsidentifikationsnummer – Haben Sie Handlungsbedarf?

Ab November 2024 erhält jede wirtschaftlich tätige natürliche Person oder jedes Unternehmen für die Dauer seines Bestehens eine neue Wirtschaftsidentifikationsnummer. Im Gegensatz zur Steuernummer ändert sich diese auch nicht bei Adressänderungen. Auch bei Namensänderungen bleibt die W-IdNr. gleich.

Ziel dieser neuen W-IdNr. ist es, Unternehmen eindeutig zu identifizieren, und zwar nicht nur bei Finanzbehörden, sondern auch bei anderen staatlichen Stellen. Sie soll die Kommunikation mit Behörden erleichtern und in Zukunft dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.

Darüber hinaus soll die W-IdNr. als Grundlage für die Teilnahme am europäischen besonderen Meldeverfahren für Kleinunternehmer ab 01.01.2025 dienen.

Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die W-IdNr. ab November 2024 einmalig. Bis voraussichtlich 2026 sollen dann alle wirtschaftlich Tätigen diese erhalten haben. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Der Aufbau einer W-IdNr. Besteht aus DE und neun Ziffern und gegebenenfalls dem U-Merkmal.

DE12345678900001

Die letzten fünf Ziffern stellen dabei das U-Merkmal dar. Betreibt ein Unternehmer mehrere Gewerbebetriebe, dann werden diese in den U-Merkmalen ergänzt.

Wie genau soll das gehen?

  1. Allen wirtschaftlich Tätigen mit vorhandener USt-IdNr. wird mit Wirkung ab einem durch öffentliche Bekanntmachung festzulegenden Stichtag diese USt-IdNr. als W-IdNr. zugeteilt.
  2. Für wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr., die bereits umsatzsteuerlich erfasst oder Kleinunternehmer sind, erfolgt die elektronische Mitteilung der W-IdNr. voraussichtlich ab November 2024. Der wirtschaftlich Tätige ohne Berater muss hierfür über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen. Hat der Steuerpflichtige einen steuerlichen Berater mit entsprechender Bekanntgabevollmacht, erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter. Die Finanzverwaltung stellt den Softwareanbietern eine Schnittstelle zur Verfügung, sodass die steuerlichen Berater die W-IdNr. über ihre Kanzleisoftware abrufen können.

Ersetzt die Wirtschaftsidentifikationsnummer die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder andere Identifikationsnummern?

Nein, diese wird parallel zu diesen verwendet, soll jedoch perspektivisch dazu beitragen, andere Nummern zu ersetzen. Aufgrund der stufenweisen Vergabe der W-IdNr. ist bis zum 31. Dezember 2026 die Angabe der W-IdNr. in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken nicht verpflichtend. Die Steuererklärungen sind bis dahin wie gewohnt mit der Steuernummer abzugeben.

Achtung: Durch die Vergabe dieser W-IdNr. durch das BZSt kann es zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Anträgen auf Vergabe einer USt-IdNr. kommen. Wir empfehlen Ihnen daher, diese frühzeitig zu beantragen und auch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schnellstmöglich auszufüllen.