Stellen Sie sich vor, Sie sitzen nächstes Jahr in der Bilanzbesprechung und besprechen das Jahr 2023. Plötzlich, als man Ihnen die Steuernachzahlung 2023 präsentiert, werden Sie blass, bekommen nasse Hände und einen höheren Puls. Gestaltungsspielraum zu dem Zeitpunkt? Gegen null.
So weit muss es aber nicht kommen, wenn man sich rechtzeitig beraten lässt. Lesen Sie nachfolgend einige Beispiele, wie gute Gestaltungsberatung aussehen kann. Dabei unterscheiden wir zwei Fälle:
- Sie sind Bilanzierer
und planen eine Investition? Gerne würden Sie diese noch dieses Jahr vornehmen, um Steuern zu sparen? Falsch! Investieren Sie lieber erst nächstes Jahr, und Sie können anstelle einer nur zeitanteiligen, geringen Abschreibung satte 50 % der geplanten Investition als Betriebsausgabe geltend machen. Zugegeben, das geht nur, wenn der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) 200.000 € nicht übersteigt.
Oder Sie sind z.B. Handwerker und müssen bilanzieren? Dann schieben Sie die Fertigstellung doch in den Januar. Aber bitte nicht in die erste Woche. Sie müssen schon noch etwas im Januar zum Fertigstellen haben. In diesem Fall sind am Bilanzstichtag „Unfertige Arbeiten“ zu aktivieren. Also das eingesetzte Material und die eingesetzten Lohnkosten. Der Gewinn dazu wird erst bei der endgültigen Fertigstellung im neuen Jahr realisiert.
- Sind Sie Überschussrechner,
dann gibt es neben dem IAB noch mehr Handlungsspielraum. Hier zählt nämlich das Zu- und Abflussprinzip im Gegensatz zum Realisationsprinzip beim Bilanzierer. Schreiben Sie doch einfach Ihre Rechnungen vom Dezember erst im Januar, oder sagen Sie den Kunden, dass sie erst im Januar zahlen sollen. Schon haben Sie den Gewinn des laufenden Jahres ganz legal vermindert, indem Sie Umsatz ins nächste Jahr geschoben haben.
Oder noch ein Beispiel: Sie bestellen und bezahlen noch dieses Jahr Ware oder Betriebsmittel (die nicht zu aktivieren sind!), schon haben Sie mehr Betriebsausgaben und dadurch den Gewinn wieder gesenkt.
Das Prinzip ist klar geworden? Geldzufluss ins nächste Jahr legen und den Geldabfluss noch dieses Jahr realisieren.
- Fazit:
Steuergestaltung lebt davon, dass sie rechtzeitig geschieht, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Lassen Sie sich beraten, denn natürlich sollten Sie auch die Folgen im Auge behalten. Was ist mit dem Plangewinn des nächsten Jahres? Wird dieser voraussichtlich geringer ausfallen, dann passt alles. Wird er aber noch höher, dann kann das durch die Steuerprogression auch negativ enden. Kommen Sie bitte auf uns zu!