Neuer Mindestlohn ab 2021 – Handlungsbedarf prüfen
Der Mindestlohn ist ein andauernder Streitpunkt in der Politik. Die einen wollen ihn ausbauen und erhöhen, die anderen am liebsten abschaffen oder wenigstens eindämmen. Tatsache ist, er ändert sich wieder. Hier nichts zu tun, wäre absolut gefährlich. Deshalb nun in aller Kürze die notwendigen Informationen.
Der Mindestlohn soll bis 2022 in vier Schritten von derzeit 9,35 auf 10,45 €, jeweils brutto, je Zeitstunde steigen.
- 01.01.2021 bis 30.06.2021: Mindestlohn 9,50 €
- 01.07.2021 bis 31.12.2021: Mindestlohn 9,60 €
- 01.01.2022 bis 30.06.2022: Mindestlohn 9,82 €
- 01.07.2022 bis 31.12.2022: Mindestlohn 10,45 €
Arbeitgeber müssen dabei insbesondere die Folgen für bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beachten.
Wurde bisher die für eine geringfügige Beschäftigung maximal mögliche Arbeitszeit vollständig Ausgeschöpft, und soll auch künftig der Status als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis erhalten bleiben, führt die Erhöhung des Mindestlohns zu einer Reduzierung der Arbeitszeit.
Bestehende Arbeitsverträge müssen daher zur Vermeidung einer künftig sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ggf. an die eringe maximale Arbeitszeit angepasst werden!
- 01.01.2021 bis 30.06.2021: max. 47,36 Stunden/Monat
- 01.07.2021 bis 31.12.2021: max. 46,87 Stunden/Monat
- 01.01.2022 bis 30.06.2022: max. 45,82 Stunden/Monat
- 01.07.2022 bis 31.12.2022: max. 43,06 Stunden/Monat
Fragen hierzu beantworten wir gerne und stehen Ihnen natürlich bei der Umsetzung zur Seite.