Ja ist denn schon wieder Weihnachten…?
Wie immer kommt Weihnachten dann doch überraschend. Planen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Weihnachtsfeier, um auch in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.
![](https://www.steuerbuero-richter.de/wp-content/uploads/2019/05/Weihnachtsfeier-1030x637.png)
Betriebsveranstaltungen wie die Weihnachtsfeier liegen grundsätzlich im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens und sind deshalb lohnsteuerfrei. Allerdings hat die Finanzverwaltung für die Steuer- und Beitragsfreiheit enge Grenzen gesteckt. Im Video haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst – damit Ihre Weihnachtsfeier in jeder Hinsicht ein voller Erfolg wird.
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